Täglicher Umgang mit Maskenpflicht

Den Alltag meistern

Im Zusammenhang mit der aktuellen Situation zu SARS (schweres akutes respiratorisches Syndrom)-CoV-2/CoVid-19 werden in unterschiedlichen Zusammenhängen verschiedene Typen von Masken zur Bedeckung von Mund und Nase genutzt. Da sich diese Masken grundsätzlich in ihrem Zweck – und damit auch in ihren Schutz- und sonstigen Leistungsmerkmalen – unterscheiden, möchte das Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM) im Folgenden auf wesentliche Charakteristika hinweisen.

Zu unterscheiden sind im wesentlichen Masken, die als Behelfs-Mund-Nasen-Masken aus handelsüblichen Stoffen hergestellt werden (1. „Community-Masken“) und solche, die aufgrund der Erfüllung einschlägiger gesetzlicher Vorgaben und technischer Normen Schutzmasken mit ausgelobter Schutzwirkung darstellen (2. medizinische Gesichtsmasken und 3. filtrierende Halbmasken).

Maskentyp/
Eigenschaft
„Community-Maske“medizinische Gesichtsmaskefiltrierende Halbmasken
Abkürzungen/
Synonym
DIY(do it yourself)-Maske, Behelfs-Mund-Nasen-Maske, Mund-Nasen-Bedeckungen (inkl. Schals und Tücher)Mund-Nasen-Schutz (MNS) bzw. Operationsmaske (OP)FFP1-, FFP2-,FFP3-Maske
Verwendungs-
zweck
im Rahmen der angeordneten „Maskenpflicht“ zum privaten GebrauchFremdschutzEigenschutz/Arbeitsschutz
Medizinprodukt bzw. Schutzaus-rüstungneinjaja
Testung und Zertifizierung/
Zulassung
neinjaja
Schutzwirkungi.d.R. nicht nachgewiesen; durch das Tragen können Geschwindigkeit des Atemstroms und des Auswurfs (auch von Tröpfchen) reduziert werdenSchutz vor Tröpfchen-
auswurf des Trägers
Schutz des Trägers vor festen und flüssigen Aerosolen

Quelle: modifiziert nach Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

1. „Community-Masken“

„Community-Masken“ oder „DIY-Masken“ sind im weitesten Sinne Masken, die (z. B. in Eigenherstellung auf Basis von Anleitungen aus dem Internet) aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen werden. Entsprechende einfache Mund-Nasen-Masken genügen in der Regel nicht den für Medizinische Gesichtsmasken (2.) oder persönliche Schutzausrüstung wie Filtrierende Halbmasken (3.) einschlägigen Normanforderungen bzw. haben nicht die dafür gesetzlich vorgesehenen Nachweisverfahren durchlaufen. Sie dürfen nicht als Medizinprodukte oder Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung in Verkehr gebracht und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden.

Träger der beschriebenen „Community-Masken“ können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.

Trotz dieser Einschränkungen können geeignete Masken als Kleidungsstücke dazu beitragen, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs z. B. beim Husten zu reduzieren und das Bewusstsein für „social distancing“ sowie gesundheitsbezogen achtsamen Umgang mit sich und anderen sichtbar zu unterstützen. Auf diese Weise können sie bzw. ihre Träger einen Beitrag zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 leisten.

Fest gewebte Stoffe sind in diesem Zusammenhang besser geeignet als leicht gewebte Stoffe.

Den besten Schutz vor einer potenziellen Virusübertragung bietet nach wie vor das konsequente Distanzieren von anderen, potenziell virustragenden Personen. Dennoch kann die physische Barriere, die das richtige Tragen einer Community-Maske darstellt, eine gewisse Schutzfunktion vor größeren Tröpfchen und Mund-/Nasen-Schleimhautkontakt mit kontaminierten Händen bieten.

Folgende Regeln sind beim Einsatz der Community-Masken zu berücksichtigen:

  • Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
  • Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten.
  • Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potenziell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
  • Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.
  • Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.

2. Medizinische Gesichtsmasken

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Medizinische Gesichtsmasken (MNS; Operations-(OP-)Masken) dienen vor allem dem Fremdschutz und schützen das Gegenüber vor der Exposition möglicherweise infektiöser Tröpfchen desjenigen, der den Mundschutz trägt. Zwar schützen entsprechende MNS bei festem Sitz begrenzt auch den Träger der Maske, dies ist jedoch nicht die primäre Zweckbestimmung bei MNS. Dieser wird z.B. eingesetzt, um zu verhindern, dass Tröpfchen aus der Atemluft des Behandelnden in offene Wunden eines Patienten gelangen.

Da der Träger je nach Sitz des MNS im Wesentlichen nicht durch das Vlies des MNS einatmet, sondern die Atemluft an den Rändern des MNS vorbei angesogen wird, bieten MNS für den Träger in der Regel kaum Schutz gegenüber erregerhaltigen Tröpfchen und Aerosolen. Sie können jedoch Mund- und Nasenpartie des Trägers vor einem direktem Auftreffen größerer Tröpfchen des Gegenüber schützen sowie vor einer Erregerübertragung durch direkten Kontakt mit den Händen.

3. Filtrierende Halbmasken

FFP ist die englische Abkürzung für Filtering Face Piece. FFP-Masken schützen vor partikelförmigen Schadstoffen wie Staub, Rauch und Aerosol. Es gibt sie in den drei Schutzstufen FFP1, FFP2 und FFP3. Diese sind europaweit normiert. Je höher die Zahl desto höher ist die Schutzstufe.

FFP-Masken mit der Kennzeichnung „R“ sind wiederverwendbar. FFP-Masken mit der Kennzeichnung „NR“ sind zum einmaligen Gebrauch für einen Arbeitstag bestimmt. 

Filtrierende Halbmasken (FFP) sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes und haben die Zweckbestimmung, den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen zu schützen. Das Design der filtrierenden Halbmasken ist unterschiedlich.

Es gibt Masken ohne Ausatemventil und Masken mit Ausatemventil. Masken ohne Ventil filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft und bieten daher sowohl einen Eigenschutz als auch einen Fremdschutz.

Masken mit Ventil filtern nur die eingeatmete Luft und sind daher nicht für den Fremdschutz ausgelegt. Die Ausatemluft wird direkt und ungefiltert aus der Atemschutzmaske geleitet.

Quellen/Auszüge: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), www.bfarm.de

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Informationflyer der Deutschen Atemwegsliga bestellen oder downloaden.

und Deutsche Atemwegsliga e.V. www.atemwegsliga.de

(Abruf: 05. Juni 2020) Beachten Sie, dass die Informationen kontinuierlich aktualisiert werden!


Backofen, Mikrowelle

Nehmen Sie keine Trockenreinigung/Desinfektion mittels Backofen oder Mikrowelle vor.

Es gibt derzeit keine wissenschaftlichen Belege, dass infektiöse Viruspartikel über diese bislang empfohlenen Aufbereitungsverfahren vollständig inaktiviert werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte formuliert, dass für eine Empfehlung weitere Prüfergebnisse benötigt werden. 
(Abruf 05. Juni 2020)

Visiere

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Visiere – auch Face Shields genannt – bestehen aus durchsichtigem, biegsamen Kunststoff und decken das Gesicht vom Kinn bis zur Stirn ab. Laut Robert Koch-Institut sind die Visiere keine gleichwertige Alternative zum Mund-Nasen-Schutz, da die Plastikscheiben in der Regel maximal nur die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen. Zudem liegen die Visiere nicht eng am Kopf an und umschließen den Mund- und Nasenbereich nicht.

Face Shields können nur bei gleichzeitigem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes einen erweiterten Schutz darstellen.  

www.rki.de


Bildnachweise:
stefanwasner, PixelboxStockFootage, Ranta Images – AdobeStock
Deutsche Atemwegsliga

Text/Quellen:
Deutsche Atemwegsliga e.V.
Bundesinstitut für Arzneimittel- und Medizinprodukte (BfArM)
Robert Koch Institut (RKI)
Redaktion Sabine Habicht, Redaktionsleitung Patienten-Bibliothek


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Der Beitrag wurde in der Sommerausgabe 2020 der Patienten-Bibliothek – Atemwege und Lunge veröffentlicht.


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