Langzeit-Sauerstofftherapie

©-SOLO2_OF01 - Invacare
Artikel aus der Zeitschrift Patienten-Bibliothek / COPD in Deutschland – Winter 2017
hier lesen, bestellen, download  –  Kontakt / Newsletter bestellen

Sauerstoff Verordnung

Die Notwendigkeit einer Langzeit-Sauerstofftherapie (LOT) ist für die meisten Patienten ein einschneidendes Erlebnis. Nicht wenige Patienten erhalten die Verordnung während eines Klinikaufenthaltes, der aufgrund einer akuten Verschlechterung (Exazerbation) notwendig wurde. Hier sollte jedoch nach Verbesserung der Erkrankungssituation zunächst durch den behandelnden Lungenfacharzt festgestellt werden, ob eine LOT tatsächlich erforderlich ist.

07_Michael-Weber-200x300 Langzeit-SauerstofftherapieDie Tatsache einer Verordnung an sich stellt für jeden Patienten bereits eine Herausforderung dar. Doch was ist überhaupt Grundlage einer Verordnung und was ist zu
berücksichtigen? Die Antworten hierauf kennt Dr. Michael Weber, Facharzt für Innere Medizin, Pneumologie, Lungenpraxis Starnberg, www.lungenarzt.de.

Für welche Patienten ist eine Langzeit-Sauerstofftherapie (LOT) notwendig und nachgewiesenermaßen hilfreich?

Für Patienten mit COPD ist bereits seit den achtziger Jahren eine eindrucksvolle Lebensverlängerung durch Langzeit-Sauerstofftherapie nachgewiesen. Bei anderen Patienten mit respiratorischer Insuffizienz (einer krankheitsbedingten Schwächung der Lunge, die mit der Unfähigkeit einhergeht, ausreichend Sauerstoff ins Blut aufzunehmen) ist das nicht so eindeutig, vielfach führt die Behandlung aber zu einer Besserung von Leistungsfähigkeit und Lebensqualität und ist auch deshalb sinnvoll
und empfehlenswert.

Welche diagnostischen Untersuchungen und Blutgaswerte bilden die Grundlage für eine ärztliche Verordnung zur LOT?

Zentral ist die Messung des arteriellen pO2 (Sauerstoffpartialdruck) und pCO2 (Kohlendioxidpartialdruck) vorzugsweise aus dem hyperämisierten Ohrläppchen, die sogenannte Blutgasanalyse. Als Hyperämisierung wird die Steigerung der Durchblutung bezeichnet, diese erfolgt durch ein Auftragen einer heparinhaltigen Salbe.

Von einer respiratorischen Insuffizienz sprechen wir ab einem pO2 von 60 mmHg. Die Notwendigkeit (Indikation) zur Sauerstofftherapie stellen wir in der Regel ab einem pO2 von 55 mmHg. Unabhängig davon muss natürlich vorher im Rahmen einer ausführlichen Diagnostik beim Pneumologen die genaue Ursache der respiratorischen Insuffizienz festgestellt werden. Erst wenn unter optimaler Therapie in mehreren Messungen ein arterieller pO2 von weniger als 55 mmHg gemessen wird, besteht eine eindeutige Indikation. Wird unter Sauerstoffinhalation eine ausreichende Anhebung des arteriellen pO2 nachgewiesen, übernehmen alle Krankenkassen die Therapiekosten!

Welche Rolle spielt die Mobilität bei einer Verordnung?

Die Mobilität des Patienten spielt eine erhebliche Rolle bei der Verordnung. Wenn Patienten überhaupt nicht mehr aus dem Haus gehen, ist die Versorgung mit einem stationären Konzentrator ausreichend. Bei mobilen Patienten werden je nach dem Anteil der außer Haus verbrachten Zeit unterschiedliche tragbare Sauerstoffsysteme zum Einsatz kommen. In den letzten Jahren bewähren sich hier zunehmend, neben den tragbaren Flüssigsauerstoffsystemen, auch die mobilen Konzentratoren, die durch technischen Fortschritt immer leichter werden.

Was ist eine Demand-Fähigkeit und wann sollte diese festgestellt werden?

Unter Demand-Fähigkeit versteht man die Fähigkeit eines Patienten mit seinem Atemzug ein sogenanntes Demand-Ventil so auszulösen (zu triggern), dass durch die Einatmung ein Sauerstoffstoss ausgelöst wird. Dies muss eigentlich bei jedem Patienten und für jedes Demand-System getrennt getestet werden.

Wer entscheidet, mit welchem Gerät bzw. welchen Geräten der Patient ausgestattet wird?

Dies entscheidet der Kostenträger, das heißt die Krankenkasse. Häufig, aber leider nicht immer folgen diese dabei dem Vorschlag des verordnenden Pneumologen, der vorher die verschiedenen Geräte mit dem Patienten ausführlich getestet hat.

Welche Angaben müssen, welche sollten eine lungenfachärztliche Verordnung einer LOT enthalten?

Der Lungenfacharzt/Pneumologe muss vor allem den arteriellen pO2 in Ruhe und unter Belastung angeben und darstellen, unter welcher Inhalation (Liter pro Sekunde bzw. Demand-Stufe) der arterielle pO2 in Ruhe und unter Belastung ausreichend ansteigt. Dafür muss der erniedrigte pO2 (in der Regel unter 55 mmHg) mehrfach in einer stabilen Krankheitsphase gemessen werden. Neben der Anwendungsdauer pro Tag muss die Verordnung auch Angaben über den Grad der Mobilität des Patienten (Stunden außer Haus) enthalten, zusätzlich muss ggf. die Demand Fähigkeit (siehe oben) bescheinigt werden. Sinnvoll ist zudem die Angabe, ob sich Leistungsfähigkeit und Mobilität unter Sauerstoffinhalation bessern.

Was sollten LOT-Patienten über die Dauer der Sauerstofftherapie wissen?

Die großen LOT-Studien haben gezeigt, dass der Effekt umso besser ist, je länger die Sauerstoffinhalation angewandt wird. Optimal sind 16-24 h/Tag.

Wie geht es nach der Ausstellung der Verordnung weiter?

In der Regel wird ein vom Patienten ausgewählter Versorger mit der Krankenkasse in Kontakt treten und versuchen ein Gerät, entsprechend der Verordnung des Pneumologen, auszuliefern. Alternativ übernehmen manche Krankenkassen in letzter Zeit selbst die Versorgung und arbeiten nur mit bestimmten Firmen zusammen.

Wie erfolgt die Einweisung in die Funktion des Sauerstoffgerätes und des entsprechenden Zubehörs bzw. der Hilfsmittel?

Die Einweisung in Gebrauch und Anwendung ist Sache der versorgenden Firma, das betrifft auch die Nachlieferung von Zubehör und Verbrauchsmaterial. Manchmal ist hierfür ein spezielles Rezept erforderlich, dass wiederum durch den Pneumologen auszustellen ist.

Welche Wahlmöglichkeiten haben Patienten hinsichtlich des Sauerstoffversorgers?

Der Patient kann im Prinzip aus allen im Markt tätigen Versorgern auswählen, die Frage ist jedoch, ob seine Krankenkasse auch mit diesem Versorger zusammenarbeitet.

Wie oft sollte die Einstellung der LOT durch den Arzt überprüft werden?

Patienten, die neu mit einer LOT versorgt werden, sollten zunächst rasch nach Erhalt des Gerätes kontrolliert werden und zwar möglichst mit dem eigenen tragbaren System. Danach ist eine Kontrolle alle 3-6 Monate sinnvoll.

In letzter Zeit ist immer wieder von Umversorgungen der Krankenkassen bei einer LOT zu lesen. Was sollten Patienten dazu wissen?

Zur Kosteneinsparung schließen manche Krankenkassen Verträge mit bestimmten Versorgern oder Firmen ab und stellen ihre Patienten dann auf die entsprechenden Geräte um. Speziell bei Demand-Systemen ist dies aber nicht so einfach, da hier jedes System anders anspricht und Sauerstoff abgibt. Leider wird diese Tatsache von den Krankenkassen häufig nicht berücksichtigt.

Welche Hinweise, Tipps können Sie Patienten hinsichtlich der Verordnung der LOT noch mit auf den Weg geben?

Falls Sie ein neues Gerät bekommen, sollte dieses im Rahmen einer raschen Vorstellung in der pneumologischen Praxis kontrolliert werden. Rufen Sie bei Problemen technischer Art den Sauerstoffversorger unverzüglich an, dieser ist für die korrekte Funktion zuständig. Falls sie Probleme beim Umgang mit dem Gerät haben können Sie sich gerne auch an die pneumologische Praxis wenden, hier gibt es speziell geschulte Mitarbeiterinnen (z. B. O2-Assistenten). Achten Sie auf Sauberkeit und Hygiene, wechseln sie Schläuche und Befeuchtungssysteme regelmäßig, wir schreiben Ihnen gerne Rezepte für den Ersatzbedarf auf. (Probleme gibt es allerdings immer wieder bei der Verordnung von Befeuchter-Wasser.) Wenn sie ein tragbares Gerät haben, nutzen sie dieses auch regelmäßig und bleiben sie so aktiv wie möglich. Sie können sich dadurch im Alltag besser belasten und wirken einer weiteren Reduktion von Kondition und Muskelmasse entgegen!


Bildnachweis:
Invacare, Isny
Privat

Text:
Dr. Michael Weber, Starnberg
Redaktion Sabine Habicht, Redaktionsleitung Patienten-Bibliothek

07_Michael-Weber-200x300 Langzeit-Sauerstofftherapie

Der Beitrag wurde in der Winterausgabe 2017 der Patienten-Bibliothek – Atemwege und Lunge veröffentlicht.

Schreibe einen Kommentar